vorhanden sind?) kann in unveränderter Fassung dem Experten zur Beantwortung vorgelegt werden. 2.4.6 Die Vorbringen in Ziff. 6 (zur Betriebsphase nach dem Auslaufen der KEV) wird das Gericht ohne Hilfe des Experten beurteilen können.“ Zur Abklärung dieser Ergänzungsfragen wurde wiederum die F.______ beauftragt (act. 137/140, Dispositiv Ziff. 1).