b. mit einer auf eine Bagatellbeeinträchtigung begrenzten Modulation) stellen sich dem Gericht in Anlehnung an die vom Beschwerdeführer formulierten Ergänzungsfragen 1 und 2 die folgenden Fragen, welche dem Experten zur Beantwortung vorzulegen sind: 2.4.1 Durch Auflagen wird eine Betriebsweise ohne Modulation (a) festgelegt; das heisst, das B.______ wird verpflichtet, den Weiher auf Dauer voll zu belassen: Mit welchen technischen Einrichtungen und Kosten kann der Verzicht auf Modulation - beispielsweise direkt beim Wehr des Weihers - oder anderswo (?) bewirkt und kontrolliert werden?