Ferner wird vom B.______ beantragt, es sei mit einer Ziff. 2.4 danach zu fragen, wie gross die Anteile der jährlich im KKW A.______ resultierenden Nutzwasserveränderungen im NT- bzw. HT-Bereich in Berücksichtigung der bisher praktizierten Speicher- und Betriebsweise des KW L.______ und der neu geltenden Restwassermenge von 60 l/s seien. Mit dieser Frage wird verkannt, dass für die Beurteilung im B.______ nicht die Betriebsweise nach der ausgelaufenen alten Konzession massgebend sein kann, sondern es muss der angefochtenen Neukonzession des B.______ als Ausgangs- und Vergleichsgrundlage der ungestörte (bzw. ungestaute) Abfluss des Bachs gegenüber gestellt werden.