Seite 21 Beschwerdeführer bzw. von der B.______ beantragten Ergänzungsfragen zuzulassen (act. 118, Erw. 5): „5.1 Seitens des Beschwerdeführers wurde beantragt, es sei bei der Frage 2 mit einer "geeigneten Dauerkurve" und mit Mittelwerten über mindestens sieben Jahre zu rechnen. Ob solche Werte vorhanden sind, muss der Experte abklären. Es ist selbstverständlich seine Aufgabe, möglichst auf "fundierte Erfahrungswerte" (Beschwerdeführer) abzustellen. Dies muss in der Fragestellung nicht noch besonders hervorgehoben werden. 5.2 Seitens des B.__