die Energieproduktion im KKW A.______ und wie könnte eine solche Auflage lauten (Vorschlag)?“ K.3 Anders als die Vorinstanz, haben die beiden Parteien dazu Ergänzungsfragen beantragt. Das Obergericht kam indessen in seinem Beweisbeschluss zum Schluss, es seien aus folgenden Gründen keine der mit Schreiben vom 31. März 2010 bzw. 12. April 2010 vom