Seite 19 K.2 Die den Parteien mit Beschluss vom 16.12.09/27.1.2010 (act. 50) vom Gericht vorgelegten Fragen an den Experten (1-7) sind im Anschluss an die Experteninstruktion (mit Augenschein) an die durch die Zusprache einer KEV und durch die neu vorgelegten Daten wesentlich veränderte Ausgangslage angepasst werden, und zwar wie folgt (act. 118, Beweisbeschluss vom 26.8.15/28.1.2016, Erw. 4): „4.1 0. Allgemeines zur Feststellung von Beeinträchtigungen im KKW A.______: Wann und durch welche Betriebsregime im KW L.____