Seite 17 verfügten Auflagen (Restwassermenge) - bis zum regulären Auslaufen der KEV (= kostendeckende Einspeisevergütung) in voraussichtlich 20 Jahren (oder bis zu einem vorzeitigen Austritt oder Ausschluss aus der KEV): Der Experte habe zu der dem B.______ (mittlerweile, vgl. act. 112) verbindlich zugesprochenen KEV am Augenschein ausgeführt, dass das B.______ für seine Produktion damit nun durchgehend mit knapp 20 Rp./KWh vergütet werde, und zwar unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt die Energie produziert wird.