Die Parteien wurden auf den 26. August 2015 an die Experteninstruktion mit Augenschein an Ort und Stelle vorgeladen (act. 102). Für die in Anwesenheit der beiden Parteien, der Vorinstanz sowie der vollzähligen 4. Abteilung des Obergerichts durchgeführte Experteninstruktion kann auf die dazu erstellte Foto-dokumentation und die darin in den wesentlichen Zügen protokollierten Voten der Beteiligten verwiesen werden (act. 103).