74, 76, 77 und 78) wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingetreten. Mit Verfügung vom 12. Juni 2014 wurde beim Beschwerdeführer der für das Einholen der Expertise in Aussicht gestellte Kostenvorschuss von Fr. 20'000.-- erhoben, welcher fristgerecht einging. Mit Schreiben vom 29. Juli 2014 wurde den Parteien der Beizug der am 21. Dezember 2012 der B.______ eröffneten Baubewilligungen für die Erneuerung ihres Kraftwerkes angezeigt. Auf die dazu innert mehrfach erstreckter Fristen eingegangenen Stellungnahmen (act. 86 und 91) wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingetreten.