Seite 15 Gutachter bereinigen müsse. Er könne dann in einem ersten Schritt vorerst die Frage beantworten, ob es sich um eine Bagatellbeeinträchtigung handle oder nicht. Erst wenn es sich nicht um einen Bagatellfall handle, sei nach einem Einigungsversuch erst eine Detailuntersuchung durchzuführen. Der Experte stellte für die Sichtung der Akten und seine Vorabklärungen Fr. 4'963.60 in Rechnung. Für die Grobbeurteilung - Bagatellfall ja/nein - rechnet er mit einem Kostenrahmen von weiteren Fr. 14-16'000.--.