I. Innert erstreckter Fristen liessen der Beschwerdeführer und die B.______ ihre Ergänzungsfragen stellen (act. 56 und 57). Mit Schreiben vom 11. Mai 2010 wurden die Akten an F.______ überwiesen, und dieser angefragt, ob und mit welchem Aufwand er die Fragen beantworten kann. Der Experte nahm nach Sichtung der umfangreichen Akten mit Schreiben vom 10.6.2010 dahingehend Stellung, dass er in einem ersten Teil die Anlagen besichtigen und die unterschiedlichen Ausgangsdaten der beiden Parteien bzw.