Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2009 und 27. Januar 2010 wurde die F.______ unter Vorbehalt eines Kostenvoranschlages mit der Ausarbeitung einer gerichtlichen Expertise beauftragt. Für die Begründung dieser Beweismassnahme - in Würdigung namentlich der sich in wesentlichen Punkten widersprechenden Parteigutachten - sowie für die konkreten Fragen kann auf die einlässliche Begründung dieses Beschlusses verwiesen werden (act.