Seite 13 widersprechenden Parteigutachten sei dieser Experte zu beauftragen, in den Kraftwerken beider Parteien die notwendigen Abklärungen zur Wirkungsweise und zum Betrieb der Anlagen zu treffen und die Frage zu beantworten, ob und wieviel der Beschwerdeführer durch den Betrieb des obenliegenden Kraftwerkes L.______ einen Schaden erleide. Mit Schreiben vom 3. Juli 2008 (act. 30) liess die Gerichtsleitung bei den Parteien anfragen, ob diese ihre ohnehin schon modifizierten Begehren allenfalls auf die Frage eines rein finanziellen Interessenausgleiches zu beschränken bereit seien.