Da die Tagesproduktion aber heute schon Tatsache sei, sei diese schon in die mittlere Jahresproduktion [der letzten 15 Jahre] von 67'680 kWh eingeflossen. Bezüglich der auf 60 l/s erhöhten Restwassermenge nimmt der Beschwerdeführer - allerdings ohne nähere Begründung - an, dass sich die zeitweiligen Vorteile durch zeitweilige Nachteile daraus aufheben würden, weshalb sich an der errechneten Differenz von jährlich rund 67'000 kWh nichts ändere.