Wenn die zweite Turbine bei maximal 100 Stunden Produktion nur maximal 21'347 kWh pro Jahr produzieren und damit nur Fr. 20'448.-- erwirtschaften würden, ergäbe dies keinen wirtschaftlichen Sinn. Der Einbau, Betrieb, Unterhalt und die Amortisation dieser zweiten Turbine mit einer Kapazität von 150 l/s wären dann wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen, zumal damit gerade mal ein gutes Prozent der Gesamtjahresproduktion im EW L.______ zusätzlich erzielt würde. Unter diesen Umständen deute vieles darauf hin, dass die angestrebte Spitzenleistung um ein Vielfaches höher sein müsse als die von der Vorinstanz angenommenen 100 Stunden. Zudem erleide das unterliegende KW A.____