Seite 10 erloschen sei, weshalb die Beschwerdegegnerin für ihren aktuellen Betrieb sich auf keinerlei Bestandesgarantie und deshalb auch nicht mehr auf die (im Rahmen der alten Konzession) offenbar auf 1.9 Mio. kWh gesteigerte Produktion berufen könne. Ganz im Gegensatz dazu verfüge er für sein KW über ein bestandesgeschütztes, da wohlerworbenes und ehehaftes Wasserrecht aus der Zeit vor 1850, das im Grundsatz unantastbar sei. Dass er in seinem KW lediglich in der Zeitspanne von Oktober bis März (Winterhalbjahr) während rund 50 bis 100 Stunden, wenn in den zwei Turbinen des KW L.____