In Anbetracht der durchschnittlichen jährlichen Produktionsmenge des KW A.______ in den letzten 15 Jahren von 67'680 kWh (vgl. Stellungnahme A.______ vom 11. September 2006) sei dieser Wert praktisch vernachlässigbar klein (rund 2%). Weil der Betrieb der Wasserkraftanlage im EW L.______ bei niedriger Wasserführung künftig vor allem in Hochtarifzeiten erfolgen könne, sei das KW A.______ in der Lage das zugeführte Wasser in seinen Weiher zu leiten und könne so auch während den Hochtarifzeiten seine Turbinen möglichst lange mit grosser Leistung betreiben. Demgegenüber sei auch das Interesse der B.____