D.1 Der Regierungsrat ging im angefochtenen Einspracheentscheid (vom 23. Januar 2007) im Wesentlichen davon aus, dass die theoretisch nutzbare Wassermenge (Ausbauwassermenge) nach den Akten aufgrund der Konfiguration der vorhandenen beiden Turbinen bei der Zentrale L.______ 450 l/s betrage (vgl. Restwasserbericht März 2006, S. 3). Der Betrieb des KW L.______ sei nach Angaben der B.______ jedoch nur während 50 bis 100 Stunden im Winter und jeweils während 1 - 2 Stunden pro Einsatz auf Spitzenleistung ausgerichtet.