_ ausgeschlossen sei oder zumindest nach Möglichkeit beschränkt bleibe. Soweit nach Abwägung der Interessen eine Beeinträchtigung des KW A.______ verbleibe, sei das B.______ zu verpflichten, im Umfang des jährlichen Ertragsausfalls ihn als Betreiber seines KW zu entschädigen. Zur Begründung hielt A.______ daran fest,