____ ), das dieser auf Kantonsgebiet von St. Gallen unterhalb der Wasserrückgabestelle des B.______ (im Gebiet XBach) ebenfalls unter Ausnutzung der Wasserkraft des Baches betreibt. A.______ liess im Wesentlichen unverändert geltend machen, dass das Konzessionsgesuch des B.______ in der geplanten Form abzuweisen sei. Insbesondere sei die beantragte Ausbauwassermenge von 450 l/s nicht zu bewilligen und das Projekt sei in der Weise zu überarbeiten bzw. mit Auflagen zu belegen, dass nach Möglichkeit jede Beeinträchtigung des KW A.______ ausgeschlossen sei oder zumindest nach Möglichkeit beschränkt bleibe.