D. Gegen den seine Einsprache abweisenden Entscheid des Regierungsrates (vom 23. Januar 2007) liess mit Eingabe vom 28. Februar 2007 (act. 1.1) in der Folge einzig A.______ Beschwerde beim Verwaltungsgericht erheben und die eingangs unter a/aa erwähnten Begehren stellen. Bei diesem Beschwerdeführer handelt es sich um den Eigentümer eines Kleinkraftwerkes (fortan KW A.______ ), das dieser auf Kantonsgebiet von St. Gallen unterhalb der Wasserrückgabestelle des B.______ (im Gebiet XBach) ebenfalls unter Ausnutzung der Wasserkraft des Baches betreibt.