Dispositiv C/1, C/3 und C/6 mit je separaten Fristen für die Einreichung von Varianten u.a. zur Schwall/Sunk- Sanierung, zur Einreichung eines definitiven Gesamtsanierungsprojektes sowie für den Abschluss der baulichen Sanierung der Kraftwerksanlage: letztere hat bis am 31. Dez. 2025 zu erfolgen).