Seite 6 C.2 Mit (der fünften) Einsprache vom 13. Mai 2006 liess A.______, beantragen, das Konzessionsgesuch der B.______ sei in der vorliegenden Form abzuweisen, das heisst, die beantragte Ausbauwassermenge von 450 l/s sei nicht zu bewilligen und die Bewilligung (recte: Konzession) sei mit Auflagen zu versehen, die nach Möglichkeit jede Beeinträchtigung des Kraftwerkes A.______ als ebenfalls den Bach nutzenden Unterlieger ausschliesst oder zumindest nach Möglichkeit beschränkt. Soweit nach Abwägung der Interessen eine Beeinträchtigung des KW A.___