die Restwassermenge bei der Wasserrückgabestelle noch angepasst wurde, und dass der Regierungsrat sowohl die Schutz- und Nutzungsplanung Bach als auch die von der B.______ nachgesuchte neue Wasserrechtskonzession nur in Verbindung mit diversen, im Rahmen dieser vier Einsprachen erwirkten Auflagen erlassen bzw. erteilt hat (vgl. dazu die Ziffern 5-8 im Entscheid-Dispositiv vom 23.1.2007): Nebst der Dotation aus dem Stauweiher von mindestens 15 l/s (7.3.a) wurde die Restwassermenge in Ziff. 7.3.b) neu auf 60 l/s festgesetzt (unter Vorbehalt einer Erhöhung als Folge einer Renaturierung gemäss Erw.