C.1 Die erstgenannten vier Einsprecher (H.______ , I.______ , GR C.______ und X.______ ) liessen diesen sie betreffenden Einspracheentscheid in der Folge je unangefochten in Rechtskraft erwachsen. Für das nachfolgend zur Beurteilung stehende Verfahren in Sachen A.______ , C.______ , ist deshalb als Ausgangslage zu beachten, dass durch die teilweise Gutheissung der erstgenannten vier Einsprachen (H.______ , I.______ , GR C.______ und X.______ ) die Restwassermenge bei der Wasserrückgabestelle noch angepasst wurde, und dass der Regierungsrat sowohl die Schutz- und Nutzungsplanung Bach als auch die von der B.___