A. Mit Beschluss vom 6. März 1951 erteilte der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden der B.______ (fortan B.______) die Wasserrechtskonzession für die Ausnutzung der Wasserkraft des Bachs längs der Gemeindegrenze V._-W._ ", Kote 0001 m.ü.M. (Überfallhöhe des Wehrs) bis L._____ , Kote 0002 m.ü.M. (Sohlenhöhe Bach) für 50 Jahre, d.h. bis am 14. Februar 2001. Mit Beschluss des Regierungsrates vom 23. Februar 1982 wurde diese Konzession für eine Staumauererhöhung des Z.____Wehrs erweitert. Mit Gesuch vom 24. November 2000 ersuchte die B.______ um Erneuerung der Konzession für das Kraftwerk L.__