2016. 2.3 Können sich die Parteien für die kommenden 10 Jahre nicht einigen, entscheidet nötigenfalls ein Einzelschiedsrichter gemäss Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit." (3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.) Seite 2 ac) Modifizierte Fassung gemäss Eingabe des Beschwerdeführers vom 21. Juni 2018 (act. 158, S. 3 oben): Der Beschwerdegegnerin sei das Modulieren zu verbieten. Dafür sei eine zuverlässige Kontrolle zu installieren.