ab) Modifizierte Fassung gemäss Replik vom 3. August 2007 (act. 14) 1. Der Entscheid des Regierungsrates von Appenzell A.Rh. vom 23. Januar 2007 sei aufzuheben. 2. Das Konzessionsgesuch der Beschwerdegegnerin sei mit der folgenden Auflage zu bewilligen: 2.1 "Das B.______ wird verpflichtet, den jeweiligen Betreiber des Kraftwerks von A.______ für eine durchschnittliche jährliche Minderproduktion von 51'600 kWh zu entschädigen. Massgebend ist der mittlere Erlös pro kWh im Kalenderjahr. Der sich ergebende Betrag wird reduziert um 15% zum Ausgleich des durchschnittlichen Mehrertrags im Kraftwerk A.___