Gegenstand Rente der Invalidenversicherung Beschwerde gegen die Verfügung der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden vom 9. September 2022 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführerin: 1. Die Verfügung der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden vom 9.9.2022 sei im Teil der  ab 1.11.2015 den 50% IV-Grad überschreitenden und nichtgewährten Mehrbetrag der Rentenleistung sowie  ab 1.10.2018 im Teil der nicht gewährten Rentenleistung aufzuheben; 2. Es sei bei der Beschwerdeführerin ein Leidens- und Teilzeitabzug des statistischen Tabellenlohns von mindestens 15-25% vorzunehmen;