Seite 18 Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 800.-- auszugehen. Die Regelung der Verteilung der Kosten erfolgt für die kantonalen Verfahren ausschliesslich nach kantonalen Recht (Urteile des Bundesgerichts 9C_254/2018 vom 6. Dezember 2018 E. 2.1 und 9C_672/2008 vom 23. Oktober 2008 E. 5.2.1). Laut dem massgebenden ausserrhodischen Verfahrensrecht ist im Rechtsmittelverfahren gebühren- und kostenpflichtig, wer ganz oder teilweise unterliegt oder auf dessen Rechtsmittel nicht eingetreten wird (Art. 19 Abs. 3 VRPG).