Die Nutzung des linken Armes im Alltag sei durch die festgestellten Diagnosen und funktionellen Einschränkungen deutlich eingeschränkt. Aufgrund der Osteokrose am medialen Femurcondylus des rechten Kniegelenks bestünden Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit für Tätigkeiten mit häufigem Knien und Hocken. Beeinträchtigungen der genannten Art wirken sich durchaus auf die Lohnhöhe aus. Mit der gutachterlichen Arbeitsfähigkeitsschätzung scheint jenen noch nicht ausreichend Rechnung getragen. Ein Leidensabzug ist hier deshalb soweit angezeigt.