Die Beurteilung der Gutachter macht jedoch deutlich, dass die Ressourcen des Versicherten noch weitergehend gemindert sind. So wird ausgeführt, aufgrund der degenerativen Veränderungen der HWS und der leichtgradigen Bewegungseinschränkung des linken Schultergelenkes bestünden Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit des Versicherten für häufige Über-Kopf- Arbeiten. Die Nutzung des linken Armes im Alltag sei durch die festgestellten Diagnosen und funktionellen Einschränkungen deutlich eingeschränkt.