Seite 17 e) Die Gutachterstelle B. bezifferte die Arbeitsfähigkeit des Versicherten in einer adaptierten Tätigkeit auf 50 %. Sie präzisierte hierzu, die zumutbare Präsenzzeit betrage 5 – 6 Stunden, wobei eine Leistungsminderung von ca. 15 % bestehe. Die Beurteilung der Gutachter macht jedoch deutlich, dass die Ressourcen des Versicherten noch weitergehend gemindert sind.