Hochgerechnet auf zwölf Monate und unter Abstellen auf die im Jahr 2018 betriebsübliche Wochenarbeitszeit von 41,7 Stunden errechnet sich eine Summe von Fr. 70'331.--. Das vom Versicherten erzielte Einkommen als Maler war gemäss dieser Berechnung um 14.21 % tiefer als branchenüblich. Somit ist das trotz Gesundheitsschaden erzielbare Invalideneinkommen (vgl. nachfolgend E. 6.3) nach Abzug der 5%igen Toleranzgrenze im Umfang von 9.21 % zu parallelisieren.