Seite 14 Bezug auf letztere Periode erfolgt auch die Bemessung des Invalideneinkommens (vgl. nachstehend E. 6.3). Unter Berücksichtigung einer Nominallohnerhöhung von 0.4 % im Jahr 2017 und 0.5 % im Jahr 2018 errechnet sich so letztlich ein Betrag von Fr. 60'339.-- (Fr. 59'800.-- x 1.004 x 1.005).