Es erscheint zunächst fraglich, ob der betreffende Wert tatsächlich als Valideneinkommen herangezogen werden kann. Der Versicherte übte damals die Tätigkeit als Maler erst seit rund einem Jahr aus, derweil er davor während vieler Jahre stets als Maschinenführer gearbeitet hatte. Aufgrund der Akten ist auch nicht klar, ob er nach dem Stellenverlust per Ende 2016 beabsichtigte, weiterhin als Maler tätig zu sein, oder wieder als Maschinenführer zu arbeiten. Dokumentiert ist einzig, dass er ab Anfang 2017 erneut beim RAV war.