Seite 13 b) Betrachtet man die bisherige berufliche Laufbahn des Beschwerdeführers, so hatte dieser ursprünglich in seinem Heimatstaat H. die Grundschule besucht. Danach arbeitete er auf dem Landwirtschaftsbetrieb seiner Eltern. Im Jahre 1987 war er erstmals in der Schweiz als Saisonier auf einem Landwirtschaftsbetrieb tätig. Nachdem er die B-Aufenthaltsbewilligung erhalten hatte, fand er ab November 1991 beim Unternehmen I. eine Stelle, wo er während gut 17 Jahren als Maschinenführer in der […]produktion arbeitete. Im Sommer 2008 wurde ihm aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt.