4. 4.1 Die vorliegend zu beurteilende Rentenverfügung vom 9. Februar 2021 fusst im Ergebnis auf dem Gutachten der B. vom 1. Februar 2020 (act. 8.2/81). Die von der Gutachterstelle getätigten Abklärungen umfassten folgende medizinischen Disziplinen: Orthopädie-Trauma- tologie, Rheumatologie, Innere Medizin, Psychiatrie und Neurologie. 4.2 Laut dem Gesamtgutachten bestehen beim Versicherten folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (act. 8.2/81, S. 9):