c) Vorliegend hatte die IV-Stelle dem Versicherten die Verfügung, mit welcher letzterem eine Viertelsrente zugesprochen wurde, am 9. Februar 2021 eröffnet. Am 16. Februar 2021 hatte RA AA. gegenüber der Vorinstanz auf die Missachtung der bestehenden Rechtsvertretung hingewiesen (act. 2.2). Aufgrund der Ausführungen des Rechtsvertreters ist nicht ganz klar, an welchem Tag genau er von seinem Mandanten über die ergangene Verfügung informiert wurde. Geht man jedenfalls davon aus, dass RA AA.