1.3 a) In prozessualer Hinsicht ist hier zunächst auf das genaue Anfechtungsobjekt einzugehen. Die IV-Stelle hatte über den Anspruch des Beschwerdeführers zunächst am 9. Februar 2021 verfügt, wobei der betreffende Entscheid direkt an diesen adressiert war statt an den Rechtsvertreter. RA AA. hatte auf diesen Umstand in seiner Beschwerdeschrift hingewiesen und namentlich erklärt, man habe am 16. Februar 2021 bei der IV-Stelle reklamiert, woraufhin diese eine neue Eröffnung der Verfügung angekündigt habe (act. 1).