8.2/71). Gestützt auf ihre Untersuchungen, die zwischen dem 11. Oktober und dem 3. Dezember 2019 stattfanden, gelangte die B. in ihrem Gutachten mit Redaktionsdatum vom 1. Februar 2020 zum Schluss, aus interdisziplinärer Sicht sei der Versicherte in einer leidensadaptierten Arbeit zu ca. 50 % arbeitsfähig (act. 8.2/131). In einer Beurteilung vom 10. Februar 2020 erachtete der RAD das Gutachten der B. plausibel (act. 8.2/82), woraufhin die IV-Stelle dem Versicherten mittels Vorbescheid vom 27. April 2020 mitteilte, es stehe ihm gestützt auf einen IV-Grad von 48 % ab 1. September 2018 eine Viertelsrente zu (act. 8.2/87).