Es sei eine mindestens 50%ige Arbeitsunfähigkeit für jegliche Tätigkeit dauerhaft möglich. Es sei noch unklar, inwieweit auf die neuen gesundheitlichen Probleme therapeutisch reagiert werde. Allenfalls werde im Verlauf eine MEDAS-Begutachtung notwendig (act. 8.2/39). Nachdem weitere Abklärun-