In einer Stellungnahme vom 12. November 2017 erachtete der Regionale Ärztliche Dienst (RAD) eine relevante Veränderung der gesundheitlichen Situation als überwiegend wahrscheinlich (act. 8.2/27). Am 27. April 2018 erklärte er sodann, rein somatisch seien seit der letzten massgebenden Verfügung neue Diagnosen hinzugekommen (Knie links, Wirbelsäule, Schulter rechts), die eine relevante Handicapierung nachvollziehen liessen. Es sei erstaunlich, dass die Spenderniere (vom Vater) seit 1995 immer noch recht gut funktioniere. Es sei eine mindestens 50%ige Arbeitsunfähigkeit für jegliche Tätigkeit dauerhaft möglich.