Gegenstand Rente der Invalidenversicherung Beschwerde gegen die Verfügung der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden vom 9. Februar 2021 Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers: 1. Die Verfügung vom 9. Februar 2021 sei teilweise aufzuheben, und es sei dem Beschwerdeführer mit Wirkung spätestens ab April 2018 mindestens eine Dreiviertelsrente der Invalidenversicherung zuzusprechen; 2. Eventualiter sei die Verfügung aufzuheben und es seien weitere medizinische Abklärungen durchzuführen. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt