Gerade dies überschreitet keinesfalls das Übliche im Bereich des Bobfahrens, sondern ist der Sportart geradezu immanent. Der Versicherte hatte gemäss ärztlichem Bericht vom 21. März 2019 (act. 9.004) ja auch ausgeführt, dass der Viererbob vom ehemaligen Weltcuppiloten G. gesteuert wurde. Entsprechend dürfte der Bob – wie auch der Versicherte erklärt – mit hoher Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein. Die Kräfte, die unter diesen Voraussetzungen bei einem Anprallen des Bobs an der Wand des Eiskanals auf die Fahrer wirken, sind enorm.