Bezüglich der Angaben des Beschwerdeführers ist festzustellen, dass sich als unklar darstellt, wie seine Verletzung nun genau entstanden ist. Während der ärztliche Bericht von Arzt E. den Eindruck erweckt, der Versicherte habe sich die Verletzung aufgrund eines Anpralls am Bob zugezogen, scheint die Verletzung laut den Ausführungen in der Beschwerdeschrift auf den Schlag eines anderen Bobinsassen zurückzuführen sein. Das Frageblatt zur Verletzung (act. 9.007) legt die Vermutung nahe, dass der Versicherte selber nicht imstande ist zu sagen, ob er den Schlag durch den Kontakt mit dem Bob oder durch das Bein seines Hintermanns erhielt.