misslingt und wer dabei nicht über die Schulter, sondern über das Genick rollt (Urteil des Bundesgerichts 8C_189/2010 vom 9. Juli 2010 E. 4 und 5). Dagegen wurde der Unfallbegriff bejaht bei einem nicht näher beschriebenen Sturz beim Kampfsporttraining mit Verletzung der linken Schulter (Urteil des Bundesgerichts 8C_826/2008 vom 2. April 2009 E. 5.1) und einem Bandencheck im Eishockey (BGE 130 V 117 E. 3). Im in BGE 130 V 117 beurteilten Fall hatte sich der Versicherte beim Check gegen eine Bande verletzt.