Bei einer Lehrerin, die in einer Turnstunde eine Rolle vorwärts ausführte und in der Folge behandlungsbedürftige Beschwerden im Nackenbereich verspürte, wurde das Vorliegen eines Unfalls im Rechtssinne verneint (Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts U 98/01 vom 28. Juni 2002 E. 1). Ebenfalls keinen Unfall im Rechtssinne erleidet, wer ohne besondere Vorkommnisse einen Rückwärtspurzelbaum ausführt und dabei eine Traumatisierung der HWS erleidet (Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts U 322/02 vom 7. Oktober 2003 E. 4.2, 4.4 und 5.4) oder wem eine Rückwärtsrolle im Jiu-Jitsu-Training