Dabei erhielt er in einer Kurve einen seitlichen Schlag im Bereich der linken Rückenseite (Bagatellunfallmeldung vom 15. März 2019, act. 9.001). Der erstbehandelnde Arzt E. diagnostizierte damals "Prellungen Hüfte/Beckenrand" seitlich (act. 9.004). Die Versicherung B. gewährte hierfür zunächst die gesetzlichen Leistungen der Unfallversicherung. Mit Verfügung vom 28. Oktober 2020 stellte die Versicherung B. ihre Leistungen alsdann per 15. Mai 2020 ein, wobei sie erwog, dass der Status quo sine vel ante spätestens per letzterem Datum erreicht sei (act. 9.016).