4.3.3 Die dritte berufliche Abklärung im Bereich der Informatik wurde vom 30. September bis 25. Oktober 2019 im B. durchgeführt. Laut dem "Bericht Kurzabklärung" habe der Versicherte während der Abklärung gezeigt, dass er sich schon ein wenig Fachwissen habe aneignen können. Dieses habe er jedoch oft nicht zielführend einsetzen können. Es seien Schwierigkeiten im vernetzten Denken und im systematischen Vorgehen festgestellt worden. Der Versicherte habe bei mehreren Aufträgen keine gesamtheitliche Sicht gehabt und Aufgabenstellungen falsch interpretiert. Da er in diesen Fällen keine Rücksprache mit seinen Vorgesetzten gehalten habe, seien die Arbeitsergebnisse teilweise ungenügend bis nicht